bpbb-Mitglied in Mailand als „National Champion Germany“ ausgezeichnet

Rechenfabrik erhält internationalen Beratungspreis

Großer Erfolg für die Rechenfabrik GmbH.  Nach dem Constantinus Award in Österreich konnte das bpbb-Mitglied Gabriele Pietzko als Geschäftsführerin der Rechenfabrik GmbH die Auszeichnung „National Champion Germany“ in Mailand entgegen nehmen.

Dieser Preis wird vom „International Council of Management Consulting Institutes (ICMCI) verliehen. Der bpbb steht über IFOB, den internationalen Dachverband für Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Kontakt mit ICMCI. IMCI will weltweit die Excellenz der Unternehmensberater sichtbar machen. Dieses Anliegen verfolgt auch der bpbb, der die Leistungen der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter in der Öffentlichkeit bekannt machen will.

Die Rechenfabrik GmbH hat in ihrem Projekt dargestellt, wie mit der Übernahme von Zusatzleistungen, wie konzeptionelle, individuelle Lösungen einschließlich Erfassen mit digitaler Belegaufbereitung, umfassendes digitales Belegarchiv, Vorbereitung des Zahlungsverkehrs/Mahnwesens, Erstellen von Liquiditätsplänen, Vorbereitung Controlling Tools, Begleitung der Quartalsgespräche bei Kreditgebern, usw. der Kunde einen Mehrwert erhält. Die Zukunft der Buchhaltungsbüros geht weit über das bloße Erfassen von Belegen hinaus.

Digitalisierung als zentrales Zukunftsthema für Klein- und Mittelbetriebe

Für zukunftsfitte Rahmenbedingungen

Ulrike Rabmer-Koller, Präsidentin des Europäischen KMU-Verbandes, diskutierte bei ihrem Treffen in Brüssel mit EU-Kommissionsvize Andrus Ansip Vorschläge, damit KMU Digitalisierung als Chance nutzen können. Sie betonte, dass die europäische Wirtschaft nur wettbewerbsfähig bleiben kann, wenn alle Unternehmen den Übergang zu neuen Technologien meistern: „Wir müssen sicherstellen, dass auch alle kleineren und mittleren Unternehmen Europas im Digitalisierungszug mitfahren können. Hochleistungsfähige und grenzüberschreitende IKT-Infrastrukturen, insbesondere flächendeckende 5G-Netze auch außerhalb von Ballungszentren, sind dabei ebenso entscheidend wie Fachkräfte mit den nötigen Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen und übermorgen.“

„Ein erfolgreicher Ansatz zur Nutzung aller Potentiale der Digitalisierung muss auf zwei Säulen stehen: einem unternehmerische Freiräume eröffnenden rechtlichen Rahmen sowie einem unterstützenden Umfeld“, erklärte Rabmer-Koller. Dazu gehören technologieneutrale und zukunftssichere Regelungen für digitale Spitzenreiter sowie faire und transparente Regeln für traditionelle KMU. „Wichtig ist, eine Wissensdrehscheibe in Form eines europäischen Digital Knowledge Centres zu schaffen: „Damit wird der grenzüberschreitende Austausch von Best Practices ermöglicht. KMU-Organisationen und KMU erhalten Zugang zu aktuellem Know-how sowie zu Förderprogrammen und neutralen Experten.“

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit der europäischen Berufsverbände konnten auch die Anliegen des bpbb – insbesondere die notwendige Erweiterung der Berufsrechte  der selbständigen Bilanzbuchhalter erneut in wichtigen EU-Gremien thematisiert werden.

Einladung zur Mitgliederversammlung in Dresden

bpbb-Mitglieder sind herzlich zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sie findet am Donnerstag, den 15. November um 10.00 Uhr in Dresden statt. Bei einer Teilnahme bitten wir um Anmeldung bis spätestens 1.11.2018. Die Vorstandschaft freut sich auf Ihr Kommen!

Buchhaltertreffen in Berlin und Dresden

Gemeinschaftsveranstaltung mit Datac

Die nächste Kurzveranstaltungen von Datac AG und dem bpbb e.V. finden am 14.11.2018 in Berlin um 17.00 Uhr und in Dresden um 14.00 Uhr statt. Der bpbb wird über die Verbandsarbeit informieren und einen Überblick über die aktuelle Situation der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter geben. Die Datac AG stellt ihre rechtsichere Lösung für das Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuervoranmeldung vor und gibt einen Einblick, wie Buchhaltungsbüros die digitale Herausforderung meistern können. Anmeldungen sind unter mail@bpbb.eu und unter info@datac.de oder
über Internet www.datac.de/seminar möglich.

Zusammenarbeit mt IHK Chemnitz

Es ist allen bekannt, dass jedes Buchführungsbüro bei der IHK Pflichtmitglied ist und diese unsere Interessen vertreten sollte. Was nicht allen bewusst ist, ist die Tatsache, dass, insofern der Steuerberater seine Tätigkeit in der Rechtsform einer GmbH ausübt, er sowohl der Steuerberaterkammer, als auch der IHK angehört. Da die Interessen von Buchhaltern und Steuerberatern in entscheidenden Punkten auseinandergehen, entsteht hier ein wesentlicher Konflikt. Besser wäre natürlich eine Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Buchhaltern, denn die Tätigkeiten können sich ergänzen und der Fachkräftemangel ist auch bei den Steuerberatern angekommen. Nach der Berufsordnung der Steuerberater darf dies aber nicht sein.

Dies führt dazu, dass wir die Kammern erst einmal auf unsere Situation sensibilisieren und dann unsere Interessenvertretung auch einfordern müssen. Ein recht schwieriger Sachverhalt, da Steuerberatungsgesellschaften als Vertreter in der Vollversammlung der Kammern tätig werden, Buchhalter als Alleinkämpfer eher nicht.

Aufgrund dessen freut mich der Einsatz der IHK Chemnitz umso mehr. Seit vielen Jahren unterstützt die Referentin Dienstleistungswirtschaft Frau Pilenz und das gesamte Team dieses Bereiches die Tätigkeit der Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Jedes Jahr wird ein Tag der (Bilanz)Buchhalter und Controller mit interessanten Themen durchgeführt. So konnte ich selbst schon als Referentin auftreten und die Thematik der Forderung nach Befugniserweiterung den Teilnehmern nahelegen.

Auch andere Kammern sind zu Gesprächen bereit, leider nicht alle. Sollten Sie im Kontakt zu Ihrer IHK sein, suchen Sie das Gespräch – gern würden wir auch bei Ihnen einen Vortrag zu aktuellen Themen halten und auf unser Problem aufmerksam machen. Sie können mich jederzeit ansprechen.

Wenn auch aus einem unschönen Grund hat mich der Referatsleiter Beitrag/Steuern der IHK Chemnitz kontaktiert. Eine Buchhalterin hat mit dem Berufsrecht Probleme bekommen. Gern würden wir sie bei der Klärung unterstützen.

Wir dürfen nicht nur über die aktuelle Gesetzeslage schimpfen, sondern wir müssen auch für die Befugniserweiterung kämpfen. Gemeinsam können wir viel bewegen.

Und wir werden weiterhin im Gespräch bleiben.

Herzlich

Bärbel Ettig

Constantinus Award für Buchhaltung geht an bpbb-Mitglied

In der Salzburger Brandboxx wurden am 14. Juni die begehrten Constantinus Awards verliehen – 123 eingereichte Projekte in neun Kategorien zeigen eindrucksvoll die Rolle der Beraterinnen und Berater für erfolgreiche Transformation – UBIT-Österreich Fachverbandsobmann Alfred Harl und bpbb Deutschland Vorsitzende Bärbel Ettig: „Mit dem Constantinus stellen unsere Verbände die Qualität ihrer Mitgliedsbetriebe unter Beweis.“

Rund 320 Gäste nahmen gestern an der Verleihung der Constantinus Awards 2018 in der Brandboxx in Bergheim bei Salzburg teil. Im Rahmen einer glanzvollen Gala wurden die besten Projekte in den Kategorien Buchhaltung & Finanzen, Industrie 4.0 / Internet of Things, Informationstechnologie, Internationale Projekte, Management Consulting, Mobile Apps, Personal & Training, ProEthik & Soziale Verantwortung sowie Standardsoftware & Cloud Services ausgezeichnet. Von den 123 eingereichten Projekten wurden 51 Projekte mit der großen Auszeichnung „Nominiert zum Constantinus 2018“ gewürdigt.

Sensationell konnte das bpbb-Mitglied Rechenwerk GmbH in der Kategorie Buchhaltung und Finanzen den ersten Platz erringen und damit erster Träger des Constantinus Awards in Deutschland werden. Die Teilnahme war aufgrund der engen internationalen Kooperation des bpbb mit dem österreichische Verband UBIT möglich geworden.

Trotz des Startnachteils der Deutschen Bilanzbuchhalter aufgrund der ungerechtfertigten Behinderung ihrer Berufsrechte im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen in den meisten anderen europäischen Ländern, setzte sich RECHENWERK durch ein erfolgreiches Gesamtkonzept und mit den innovativen Ideen zum Beruf durch – eine Leistung, die internationale Jury besonders beeindruckte.

…Wir rechnen mit den Wünschen unserer Kunden… …Wir rechnen mit neuen Lösungen… Das Buchführungsbüro der Zukunft kann mehr als nur kontieren und erfassen. Mit der Übernahme von Zusatzleistungen, wie konzeptionelle, individuelle Lösungen einschließlich Erfassen mit digitaler Belegaufbereitung, umfassendes digitales Belegarchiv, Vorbereitung des Zahlungsverkehrs/Mahnwesens, Erstellen von Liquiditätsplänen, Vorbereitung Controlling Tools, Begleitung der Quartalsgespräche bei Kreditgebern, usw. erhält der Kunde einen Mehrwert. Durch kontinuierliche Weiterentwicklung, Innovation und Qualität schaffen Vertrauen und zufriedene Kunden.

Zu den erste Gratulanten zählten auch die Präsidenten der Buchhalterverbände aus Österreich  Andreas Stadler, Ungarn (Zsolt Ruszin) und der Schweiz Herbert Mattle, der Präsident des weltweiten Beraterverbandes Caian Sorin (Rumänien) sowie die bpbb Vorstandsmitglieder Daniela Zeller und Friedrich Bock (zugleich Ehrenpräsident des Constantinus Clubs).

Lobbytermin beim Bundesfinanzministerium

Es war ein offenes und konstruktives Gespräch, das die bpbb-Vorstandsvorsitzende Bärbel Ettig und Daniela Zeller-Falter (stellvertretende Vorstandsvorsitzende) mit zwei Mitarbeiterinnen des Referats IV a geführt haben. Dieses Referat ist im Bundesfinanzministerium für das Berufsrecht zuständig. In den letzten Monaten hat sich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes und der Nichtannahme der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht das Umfeld für den Berufsstand weiter verschlechtert. Es herrscht eine enorme Unsicherheit bei den selbstständigen Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern, wie das Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuervoranmeldung zu handhaben ist. Darum ist es die Zielsetzung des bpbb, hier rechtssichere Aussagen von der obersten Finanzbehörde zu erhalten. Nach eigenen Aussagen steht das BMF schon seit längerer Zeit mit keinem anderen Buchhalterverband in Kontakt. Das Angebot einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem bpbb wird deswegen ausdrücklich begrüßt.

Konkret wird das Bundesfinanzministerium eine Studie zum Best-Practise-Modell Österreich erhalten, die bpbb-Vorstandsmitglied Dr. Friedrich Bock ausgearbeitet hat. Dr. Bock hat beim österreichischen Bilanzbuchhaltungsgesetz mitgewirkt. Dieses Gesetz sichert den Berufskollegen im Nachbarstaat weitgehende Befugnisse zu. Weiterhin wird der bpbb Vorschläge zur freien Mitarbeit ausarbeiten. An einer rechtssicheren Lösung des Erstellens und Übermittelns des Umsatzsteuervoranmeldung wird außerdem gearbeitet.

Buchhaltertreffen in Bremen

Gemeinschaftsveranstaltung mit Datac

Die nächste Kurzveranstaltungen von Datac AG und dem bpbb e.V. finden am 06.06.2018 in Bremen um 17.00 Uhr statt. Der bpbb wird über die Verbandsarbeit informieren und einen Überblick über die aktuelle Situation der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter geben. Die Datac AG stellt ihre rechtsichere Lösung für das Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuervoranmeldung vor und gibt einen Einblick, wie Buchhaltungsbüros die digitale Herausforderung meistern können. Anmeldungen sind unter mail@bpbb.eu und unter info@datac.de oder
über Internet www.datac.de/seminar möglich.

Buchhaltertreffen in Hamburg

Gemeinschaftsveranstaltung mit Datac

Am 7.Juni 2018 findet in Hamburg um 14.00 Uhr ein weitere Buchhaltertreffen statt. Wie bereits bei den vorangegangen Treffen wird der bpbb e. V. über seine Verbandsgründung und seine Verbandsarbeit informieren und einen Überblick über die aktuelle Situation der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter geben. Die Datac AG stellt ihre rechtsichere Lösung für das Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuervoranmeldung vor und gibt einen Einblick, wie Buchhaltungsbüros die digitale Herausforderung meistern können. Anmeldungen sind unter mail@bpbb.eu und unter info@datac.de oder
über Internet www.datac.de/seminar möglich.

Die Umsatzsteuervoranmeldung – Keine Entscheidung durch das BVerfG

Dem bpbb e.V. wurde gestern Abend mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen

a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2017 – ll R 22115 -,

b) das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vorn 23. Juli 2014 -2K580114 -,

c) den Bescheid des Finanzamts Freital vom 7. Januar 2014 – 2A0n24100198

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG nicht zur Entscheidung annimmt. Von einer Begründung wurde nach § 93d Abs. 1 §atz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Somit bleibt es vorerst dabei: Die selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter sind nicht zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung berechtigt.

Grotesk, wenn man bedenkt, dass es nach dem EuGH Urteil beispielsweise einem österreichischen (Bilanz-) Buchhalter -unter Berufung auf die europäische Dienstleistungsfreiheit- erlaubt ist die Umsatzsteuervoranmeldung für ein deutsches Unternehmen zu erstellen und zu übermitteln. Doch Österreich ist nicht das einzige europäische Land, welches ein liberales Berufsrecht vorhält. Im europäischen Vergleich hat neben Deutschland nur noch Italien, Serbien und Bulgarien ein ähnliches strenges Systems. Will man also das Abwandern von Dienstleistungen ins Ausland verhindern bzw. das Arbeitsniveau der im Anwendungsbereich des deutschen Steuerrechts tätigen Personen sichern, so muss man sich der Frage nach einer Kompetenzangleichung und deren Voraussetzungen stellen.

Umso wichtiger wird der Termin am 31. Mai 2018, denn dann trifft sich der bpbb e.V. mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums. Anders als die Jahre zuvor, wird dieses nun nicht mehr von der CDU, sondern von der SPD geführt. Dies lässt hoffen, da die SPD den selbständigen Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern in der Vergangenheit stets wohlgesonnen war.