Lobbytermin beim Bundesfinanzministerium

Es war ein offenes und konstruktives Gespräch, das die bpbb-Vorstandsvorsitzende Bärbel Ettig und Daniela Zeller-Falter (stellvertretende Vorstandsvorsitzende) mit zwei Mitarbeiterinnen des Referats IV a geführt haben. Dieses Referat ist im Bundesfinanzministerium für das Berufsrecht zuständig. In den letzten Monaten hat sich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes und der Nichtannahme der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht das Umfeld für den Berufsstand weiter verschlechtert. Es herrscht eine enorme Unsicherheit bei den selbstständigen Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern, wie das Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuervoranmeldung zu handhaben ist. Darum ist es die Zielsetzung des bpbb, hier rechtssichere Aussagen von der obersten Finanzbehörde zu erhalten. Nach eigenen Aussagen steht das BMF schon seit längerer Zeit mit keinem anderen Buchhalterverband in Kontakt. Das Angebot einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem bpbb wird deswegen ausdrücklich begrüßt.

Konkret wird das Bundesfinanzministerium eine Studie zum Best-Practise-Modell Österreich erhalten, die bpbb-Vorstandsmitglied Dr. Friedrich Bock ausgearbeitet hat. Dr. Bock hat beim österreichischen Bilanzbuchhaltungsgesetz mitgewirkt. Dieses Gesetz sichert den Berufskollegen im Nachbarstaat weitgehende Befugnisse zu. Weiterhin wird der bpbb Vorschläge zur freien Mitarbeit ausarbeiten. An einer rechtssicheren Lösung des Erstellens und Übermittelns des Umsatzsteuervoranmeldung wird außerdem gearbeitet.