Werbung LG München

Positives Urteil für die Buchhaltungsbranche

Vorab möchte sich der bpbb e.V. noch einmal ganz herzlich bei dem a.b.s. Rechenzentrum GmbH, aus München bedanken, die uns dieses Urteil zur Verfügung gestellt und für die Interessen der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter eingetreten ist.

Zum Urteil: Das LG München I hatte sich in einem kürzlich entschiedenen Urteil (Az.: 1 HK O 11493/17) wieder einmal mit der Frage zu beschäftigen, mit welchen Dienstleistungsbegriffen ein selbständiger Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter werben darf. Doch im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechungspraxis, erging dieses Mal ein positives Urteil. Und zwar nicht nur hinsichtlich des Ergebnisses, auch die Urteilsbegründung ist vorbildhaft.

Geklagt hatte eine für den Raum Nordbayern zuständige Berufskammer, welche zum einen die von der Beklagten im Briefkopf verwendeten Begrifflichkeiten „Lohnabrechnung“ bzw. „Finanzbuchführung“ beanstandete, zum anderen den in einer Werbeanzeige verwendeten Wortlaut: „Lohnabrechnung zum Festpreis“.

Nach Ansicht der Klägerin würden die beanstandeten Begriffe bei den angesprochenen Unternehmern den Eindruck erwecken, als ob die Beklagte alle mit der Buchhaltung zusammenhängenden Tätigkeiten erbringen dürfe, also auch die Einrichtung der Finanzbuchhaltung mit Erstellung des auf die betrieblichen Belange abgestellten Kontenplans, die Vornahme der vorbereiteten Abschlussbuchungen oder gar die Einrichtung bzw. Abschluss der Lohnkonten. Es dürfe nicht sein, dass die provozierte Fehlvorstellung erst dann ausgeräumt wird, wenn der Unternehmer bereits bei der Beklagten zum Erstgespräch sitzt.

Dieser Argumentation erteilte das LG München I jedoch eine Absage. Denn ein Unternehmer, der sich für das Produkt der Beklagten interessiert, wird sich näher mit den angebotenen Leistungen der Beklagten beschäftigen und nicht ohne weiteres spontan zu einem bestimmten Dienstleistungsanbieter wechseln. Denn dafür sind die Begriffe „Lohnabrechnung und Buchführung“ zu schwammig und nichtssagend, als das man annehmen könnte, dass im Rahmen der Finanzbuchführung auch eine Beratung über die Ausweisung der Umsatzsteuer oder ähnliches stattfindet; geschweige denn eine Einrichtung bzw. der Abschluss von Lohnkonten angeboten wird. Im Gegenteil: Ein verständiger Unternehmer wird das konkrete Leistungsangebot gezielt hinterfragen und spätestens beim Erstgespräch erfahren, dass eine darüber hinaus gehende unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen nicht erbracht wird.

Hinweis: Hierbei handelt es sich um ein Einzelfallurteil. Es ist derzeit noch nicht davon auszugehen, dass die zu diesem Thema bisher ergangene negative Rechtsprechungspraxis deutschlandweit aufgegeben wird. Dies bleibt vorerst abzuwarten. Will man also einen Rechtsstreit vermeiden, so ist das Abschreiben der im § 6 StBerG normierten Tätigkeiten der sicherste Weg um Abmahnungen zu vermeiden. Dort heißt es unter anderem:

„Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung“.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die von Ihnen genannten Tätigkeitsbeschreibungen rechtskonform sind, oder ebenfalls einmal ein Abmahnschreiben -egal von wem- erhalten haben, zögern Sie nicht unverzüglich die Rechtsabteilung des bpbb e.V. oder Ihres Berufsverbandes oder Ihrer örtlich zuständigen IHK zu kontaktieren

Buchhaltertreffen in München

Gemeinschaftsveranstaltung mit Datac

Zwei Kurzveranstaltungen von Datac AG und dem bpbb e.V. finden am 21. März 2018 in München jeweils um 14.00 Uhr und um 17.00 Uhr statt. Dabei werden auch die Vorstandsmitglieder Daniela Zeller-Falter und Dr. Friedrich Bock über die Verbandsarbeit informieren und einen Überblick über die aktuelle Situation der selbstständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter geben. Die Datac AG stellt ihre rechtsichere Lösung für das Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuervoranmeldung vor und gibt einen Einblick, wie Buchhaltungsbüros die digitale Herausforderung meistern können. Anmeldungen sind unter mail@bpbb.eu und unter info@datac.de oder
über Internet www.datac.de/seminar möglich.

Gespräch im Bundesfinanzministerium

Gespräch im Bundesfinanzministerium

Am 31. Mai 2018 nehmen Vorstandsmitglieder des bpbb e.V.  ihren ersten Termin beim Bundesfinanzministerium wahr. Dabei sollen drängende berufsrechtliche Fragen angesprochen werden, insbesondere der Themenkomplex rund um die Übermittlung und Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Stärkung des Berufsstandes gegenüber ausländischen Berufsvertretern.
Bei der Interessenvertretung werden bpbb-Mitglieder eng eingebunden. So können Sie im Vorfeld des Treffens ihre Fragen und Anregungen für das Treffen per E-Mail an den Vorstand weiterleiten. Außerdem werden sie zeitnah über den Inhalt der Gespräche informiert werden.

Programm zum Buchhaltertreffen in Dresden

Programm zum ersten Buchhaltertreffen in Dresden

Das Programm für den ersten Buchhaltertreff in Dresden steht:

  • 9.00 -9.30 Uhr Einlass/ Begrüßung und Vorstellung des Verbandes
  • 9.30 – 10.30 Uhr Vortrag „Chancen und Risiken – Selbstständigkeit als (Bilanz)Buchhalter
  • Kaffeepause
  • 11.00 – 12.30 Uhr Vortrag DATAC Rechtssichere Lösungen für das Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung und Digitalisierung im Buchhaltungsbüro
  • Kaffeepause mit Imbiss
  • 13.00 – 14.30 Uhr GOBDs und Datenschutzgrundverordnung – Bedeutung für den selbstständigen (Bilanz)Buchhalter
  • Kaffeepause
  • 15.00 – 16.00 Uhr Ausblick Verbandsarbeit – Ideen der Mitglieder

Ort der Veranstaltung: Residenz am Schloss, Am Plan 2, Dresden
Die Veranstaltung ist kostenlos. Allerdings ist eine verbindliche Anmeldung nötig, damit wir das Catering einplanen können. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an mail@bpbb.eu, ob Sie an einer Teilnahme interessiert sind. Sie erhalten dann eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Buchhaltertreffen in Dresden

Erstes Buchhaltertreffen in Dresden geplant

Am Freitag, den 16.03.2018 findet das erste Buchhaltertreffen des bpbb in Dresden statt. Geplant sind Vorträge aus dem Bereich Berufs- und Steuerrecht, außerdem informieren unsere Rahmenpartner über ihre Angebote und Aktionen. Das Treffen lässt sich ideal mit einem Frühlingswochenende in Dresden verbinden. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Gelegenheit nutzen, um den bpbb besser kennenzulernen.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an mail@bpbb.eu, ob Sie an einer Teilnahme interessiert sind, damit wir die Räumlichkeiten planen können. Über Ablauf und Ort erhalten Sie dann eine persönliche Einladung. Selbstverständlich ist die Veranstaltung für bpbb-Mitglieder kostenlos!

Machen Sie mit beim Constantinus Award

bpbb-Mitglieder können sich für den renommierten Constantinus Award in der Kategorie „Buchhaltung“ bewerben. Die Einreichphase beginnt am 15. Januar und endet am 19. März, die Preisverleihung findet am 14. Juni in Salzburg statt.

Der bpbb übernimmt die Hälfte der Einreichgebühr in Höhe von 95,00 Euro und unterstützt die Teilnehmer bei der Antragstellung.
Der Constantinus Award ist Österreichs großer Beratungs- und IT-Preis und wird erstmals auch für deutsche Bewerber geöffnet.

Diese können in der neuen Kategorie Buchhaltung und Finanzierung teilnehmen. Sie sollten bei mindestens einem der folgenden Bereiche erfolgreich ein Projekt abgeschlossen haben:

• Optimierung der Buchhaltungsprozesse
• Steigerung der Effizienz bei der Lohnbuchhaltung und Personalverwaltung
• Steigerung der Effizienz bei Buchhaltung und Rechnungswesen
• Effektives Controlling (hauptsächlich für KMU und Einpersonen-Unternehmen)
• Erfolgreiche Unterstützung in der Gründungs- und Aufbauphase des Mandanten
• Unterstützung der Mandanten bei der Digitalisierung

Der Wettbewerb findet 2018 bereits zum 16. Mal statt. Beim Constantinus Award können Beratungs- und IT-Unternehmen ihre qualitativ hochwertigen Leistungen unter Beweis stellen. Die Gewinner nehmen automatisch am Constantinus European Award teil.
Informieren Sie sich unter https://www.constantinus.net/award/. Wenn Sie teilnehmen wollen, wenden Sie sich direkt an den bpbb.

Beratertag in Wien, IFOB Treffen

Wien, 23./24. November 2017
Der Österreichische IT- und Beratertag ist der Treffpunkt für Österreichs Entscheidungsträger und das “Who is Who” der dortigen Wirtschaftsszene. Der ganztägige Branchenevent des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich am 23. November in der Wiener Hofburg statt und ist das Highlight der Austrian Consultants’ Days. Auch Vertreter des bpbb und von IFOB waren eingeladen. In Österreich sind selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter als wichtige Akteure der Wirtschaft anerkannt und geschätzt. In UBIT sind über 10.000 Buchhaltungsbüros organisiert und sie finden dort bestmögliche Unterstützung.
Der bpbb sieht es als seine Aufgabe an, dass die Branche auch in Deutschland die Anerkennung findet, die sie verdient. Es wurde bereits Kontakt mit den IHKs aufgenommen. Für 2018 sollen gemeinsame Veranstaltungen stattfinden und auch bei der Interessenvertretung wird eine Unterstützung von Seiten der IHK angemahnt.
Der internationale Dachverband IFOB traf sich am 24.11.2017 in Wien, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Unter anderem wird ausgelotet, ob es sinnvoll ist, sich einer bestehenden internationalen Dachorganisation anzuschließen.

Warum ein weiterer Berufsverband?

Ich werde oft gefragt, warum noch ein neuer Verband? Und die Frage kann ich nur allzu gut verstehen.

Ich bin seit 1995 als Bilanzbuchhalterin selbstständig tätig gewesen. Erst 5 Jahre später bin ich durch eine Anzeige in den NWBs auf einen Verband aufmerksam geworden. Als dann noch ein Aufruf im Verband erschien, dass Unterstützung für den Arbeitskreis der Selbstständigen gesucht wird, habe ich mich sofort gemeldet, weil ich der Meinung bin, dass die Selbstständigen auch für Ihre Rechte kämpfen müssen, wenn sie etwas erreichen wollen.
Seit dem setze ich mich aktiv für die Erweiterung der Berufsrechte, aber auch für die Einhaltung geltenden Rechts ein. Ich war Arbeitskreisleiterin und später auch Präsidentin eines Verbandes. Ich habe Vorträge gehalten, Artikel geschrieben, bei Politikern vorgesprochen, an Beratung von Verbänden teilgenommen.

Bei dieser Tätigkeit habe ich Daniela Zeller, die damals noch für einen anderen Verband tätig war, kennen und schätzen gelernt.
Aufgrund unterschiedlicher Meinungen zu Rechtsauffassungen, habe ich im Jahr 2013 mein Amt niedergelegt, mich aber weiter für die Erweiterung des Berufsrechts eingesetzt. Als mich 2016 Daniela Zeller zur Gründung eines neuen Verbandes ansprach, war ich sofort dabei, da unser Einsatz von den anderen Verbänden nicht mehr gefragt war.

Unterstützer haben wir in Dr. Fritz Bock und Magister Ruth Scheurer gefunden. Beide kommen aus Österreich und wie Sie alle wissen, verfügen die Buchhalter und Bilanzbuchhalter in diesem Land über wesentlich mehr Rechte. Aber auch in anderen Ländern Europas gibt es diese Einschränkungen wie in Deutschland nicht.

Vor Jahren habe ich bei einem Gespräch beim DIHK zur Antwort bekommen, dass wenn etwas erreicht werden soll, es nur mit Unterstützung der Europäischen Union erfolgen wird.

Deshalb ist der BpBB e.V. auch Mitglied des internationalen Verbandes IFOB geworden.

Wir wollen etwas bewegen. Anträge auf Löschung unseres Verbandes wegen Täuschungsvorwurf aufgrund der Nennung als Bundesverband, Abmahnungen oder auch die Antragstellung auf Mitgliedschaft von Präsidiumsmitgliedern eines anderen Verbandes werden uns nicht daran hintern, aber der Sache an sich nicht dienlich sein. Verbände müssen zusammen für eine Sache eintreten, nicht gegeneinander. Es geht nicht um die Selbstdarstellung einzelner Personen, sondern um die Erweiterung des Berufsrechts für die Buchhalter und Bilanzbuchhalter.

Warum ist es in Deutschland nicht möglich, dass Steuerberater und Buchhalter oder Bilanzbuchhalter zusammenarbeiten? Steuerberatung ist eine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Und warum kann ein Steuerberater nicht auch wie der Unternehmensberater auf die Buchhaltung zurückgreifen, die ein Buchhalter oder Bilanzbuchhalter erstellt hat? Auch hier würde ein Miteinander sinnvoll sein.
Darüber hinaus nimmt der Unternehmer gern auch weitere Dienstleistungen wie Aufbau einer Kosten/Leistungsrechnung, Unterstützung bei der Planung und Budgetierung, aber auch Kalkulation in Anspruch.
Treten Sie mit uns gemeinsam für diese Sache ein!

Ihre Bärbel Ettig, Vorstandsvorsitzende bpbb e.V.

Kostenloses Onlineseminar für bpbb-Mitglieder

Ab dem 1. November wird im internen Bereich der bpbb-Homepage das Seminar „Grundlagen der sicheren Kassenführung ab 2017“ eingestellt. Das Seminar dauert rund 60 Minuten, dazu gibt es ein 100-seitiges Skript.

Dozent:
Dipl.-Finanzwirt Guido Preuß
Guido Preuß ist Dipl.-Finanzwirt, war viele Jahre Betriebsprüfer und Steuerfahnder in der Finanzverwaltung und ist heute intensiv in der Fortbildung der steuerberatenden Berufe tätig

• Die neuen Anforderungen an Kassensysteme ab 2017
• Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen – Kassensicherungsverordnung verabschiedet!
• Was passiert bei einer unangekündigten Kassen

bpbb im europäischen Parlament

Eine Delegation der IFOB (International Federation of Bookkepers) der auch bpbb-Vizepräsidentin Daniela Zeller und die Vorstandsmitglieder Ruth Scheurer und Friedrich Bock angehörten, besuchte Ende September das Europäische Parlament. Dabei konnten interessante Gespräche mit Parlamentariern geführt und wichtige Informationen für die berufsständische Arbeit gewonnen werden.

Dr. Othmar Karas, MEP gab den Delegationsmitgliedern einen detaillierten Überblick über die Arbeit im Europäischen Parlament, insbesonders zu den für Buchhalter und Bilanzbuchhalter relevanten Angelegenheiten. Er betonte besonders, dass die freie Berufsausübung der Dienstleistungsberufe einen Grundstein für den internen Markt darstellt. Dabei forderte er drei wesentliche Bereiche, die in den Mitgliedsländern erfüllt werden sollten:

1. Proportionality Test: Mitgliedsstaaten dürfen bei beruflichen Qualifikationen keinerlei Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit der Berufswerber erlauben.
2. Notification Procedure: Mitgliedsstaaten müssen bei Einführung von beruflichen Regulierungen die Europäische Kommission vorab informieren, um dieser die Möglichkeit zu geben, eventuelle Diskriminierungen in einem Feedback-Prozess aufzuhalten.
3. Im ‚Service Package‘ sollen administrative Behinderungen abgebaut werden. Wichtigstes Beispiel ist die Services e-Card, ein internationaler Dienstleistungsausweis, den Parlament und Kommission für die wichtigsten Dienstleistungsberufe, ausdrücklich auch für die Buchhaltungsberufe, vorsehen.

Nachdrücklich forderte Dr. Karas IFOB und ihre Mitgliedsorganisationen zur Mitarbeit und Mitsprache bei berufsrelevanten Vorhaben auf. Als Beispiele nannte er unter anderen:

  • Steuer Transparenz Abkommen
  • Steuerwettbewerb bei Unternehmenssteuern
  • Steuern in der digitalen Wirtschaft
  • Modernisierung der Umsatzsteuer
  • Verbesserung der Geldwäscherichtlinien
  • Verhinderung von Steuerflucht.

Generell ersuchte er um Information bei den Berufsstand betreffenden Problemen und um Mitarbeit bei der Stärkung der Europäischen Idee.

Heinz K. Becker, MEP informierte die Delegation über sinnvolle Vorgangsweisen für Information und Lobbying in Brüssel und über aktuelle Vorhaben in weiteren Bereichen wie Bildung, Arbeitswelt oder Zusammenarbeit im Mittelmeerraum. Er bot den IFOB Mitgliedsorganisationen an, begründete Anliegen direkt an ihn heranzutragen und beantwortete diverse Fragen zu möglichen Vorgangsweisen und praktischem Informationsaustausch.

Eine Führung durch das Europäische Parlament schloss diesen höchst interessanten Besuch ab. Für die Arbeit des bpbb ergeben sich dadurch nicht nur neue Aspekte, sondern auch Wege, unsere Anliegen im Europäischen Parlament sichtbar zu machen. In der Frage der notwendigen Erweiterung der Berufsrechte der Bilanzbuchhalter haben wir weitere Verbündete gewonnen und werden, gestärkt durch den positiven Zuspruch, sicherlich nicht locker lassen.

Bildunterschrift:

bpbb-Vorstand Dr. Friedrich Bock, MEP Heinz Becker, IFOB Präsident Gary Carter, IFOB-Generalsekretär Markus Lemmerer